Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.07.2013
- 13 K 4515/10 F -
Änderung des Steuerbescheides durch nachträgliche Spendenbescheinigung nicht möglich
Kein Verstoß gegen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes über das Effektivitätsgebot
Ein bestandskräftiger Bescheid für 2004 kann nicht aufgrund einer Spendenbescheinigung, die erst nach Erlass des Bescheides ausgestellt worden ist, geändert werden. Dies hat das Finanzgericht Münster nunmehr entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Fall hat die Klägerin in der Einkommensteuererklärung für 2004 Spenden angegeben. Da die Höchstbeträge für den Spendenabzug überschritten waren, hat das Finanzamt einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Großspendenvortrags erlassen, der bestandskräftig wurde. Nach mehr als zwei Jahren hat die Klägerin im Jahr 2008 erteilte Spendenbescheinigungen für 2004 eingereicht. Das Finanzamt lehnte eine
Spendenbescheinigung stellt keine nachträglich bekannt gewordene Tatsache dar
Die Klage wurde vom Finanzgericht abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts sei keine Änderungsvorschrift einschlägig. Die Spendenbescheinigungen stellten keine nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO dar, da sie bei Erlass des Feststellungsbescheids noch nicht vorhanden gewesen seien.
Änderung bei nachträglicher Bescheinigungserteilung ausdrücklich ausgeschlossen
Sie seien vielmehr grundsätzlich als rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen, da sie als materielle Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs für Spenden rückwirkend in den steuerlichen Sachverhalt eingriffen. Eine
Keine Anwendung des europarechtlichen Effektivitätsgebots
Das europarechtliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16524
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16524
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.