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Finanzgericht Münster, Urteil vom 04.04.2014
- 14 K 4281/11 F -
Kosten für die Ausbildung zum Berufspiloten sind vorweggenommene Werbungskosten
Aufwendungen stehen mit (zukünftigen) Einnahmen im Zusammenhang
Die Ausbildung zum Berufspiloten kann zu vorweggenommenen Werbungskosten führen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Im zu entscheidenden Fall absolvierte der Kläger bei einer Fluggesellschaft eine zweijährige
FG: Abzugsverbot für Erstausbildungskosten stehe der Abzugsfähigkeit nicht entgegen
Das Gericht sah dies anders und gab der Klage statt. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2014
Quelle: Finanzgericht Münster/ ra-online
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Dokument-Nr. 18679
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