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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ausbildungskosten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.12.2022
- 26 W 21/21 -
Kroatisches Urteil auf Rückzahlung von Ausbildungskosten auch in Deutschland anzuerkennen
Kein Verstoß gegen verfahrensrechtlichen ordre public
Rügt die vor einem kroatischen Gericht Verklagte dort nicht die internationale Zuständigkeit, steht diese Rüge auch nicht der Anerkennung des kroatischen Titels in Deutschland entgegen. Die Verpflichtung, einen Teil der vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Facharztausbildung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren zurückzahlen zu müssen, widerspricht nicht dem deutschen Recht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die gegen die Anerkennung des kroatischen Zahlungsurteils gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Anerkennung eines Urteils eines kroatischen Arbeitsgerichts in Deutschland. Sie ist Ärztin und hat in der Republik Kroatien eine im Wesentlichen von ihrer dortigen Arbeitgeberin finanzierte Facharztausbildung erhalten. Da sie vor Ablauf von zehn Jahren dort kündigte und nunmehr in Deutschland arbeitet, verklagte ihre frühere Arbeitgeberin sie in Kroatien unter Berufung auf vereinbarte Allgemeine Geschäftsbedingungen auf anteilige Rückzahlung der gezahlten Gehälter und Schulungsbeiträge. Das auf Rückzahlung von umgerechnet rund 60.000,00 € gerichtete Urteil eines kroatischen Arbeitsgerichts ist rechtskräftig.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2020
- 10 K 15016/16 -
Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten in Höhe von ca. 57.000 Euro an Bundeswehr zurückzahlen
Bundeswehr darf zur Ermittlung ersparter Aufwendungen typisierend und pauschalierend auf Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks zum durchschnittlichen Bedarf studentischer Lebenshaltung zurückgreifen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einen ehemaligen Zeitsoldaten, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist, zu Recht dazu verpflichtet hat, das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten der Fachausbildung in Höhe von insgesamt etwa 57.000 Euro zu erstatten.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies mit seiner Entscheidung die Klage des ehemaligen Soldaten im Wesentlichen ab und gab der Klage nur insoweit statt, als dem Kläger eine Stundung oder Ratenzahlung verweigert worden ist.Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Bundeswehr im Falle eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers berechtigt sei, durch Rückforderungsbescheid... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.04.2017
- BVerwG 2 C 16.16 u.a. -
Bundeswehrärzte: Vorzeitige Dienstquittierung führt zu Rückzahlungspflicht der dem Bund entstandenen Ausbildungskosten
Keine Verletzung des Eigentumsrechts
Verlassen Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit, sind diese grundsätzlich verpflichtet dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Vielzahl von Verfahren bekanntgegeben.
In den zu entscheidenden Fällen handelt es sich bei den Klägern um ehemalige Soldaten auf Zeit, die während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolviert haben, in der großen Mehrheit der Fälle Humanmedizin. Nach der Verpflichtungserklärung der Kläger hätten diese für einen Zeitraum von rd. zehn Jahren nach Abschluss des Studiums in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.2016
- L 1 AL 52/15 -
Agentur für Arbeit muss Schwerbehindertem Ausbildung zum Webdesigner finanzieren
Zukünftige potentielle Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Sachverständigengutachten belegt
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Die beklagte Bundesagentur für Arbeit muss einem schwerbehinderten Menschen, der wegen seiner Erkrankung seinen Computer nur noch mit den Augen steuern kann, eine berufliche Ausbildung zum Webdesigner (Fernstudium) finanzieren, wenn noch die Chance einer beruflichen Tätigkeit besteht und sie andere geeignete Maßnahmen nicht benennen kann.
Der 1981 geborene Kläger leidet an einer Muskeldystrophie Typ Duchenne mit Geh- und Stehunfähigkeit sowie einer respiratorischen Insuffizienz mit der Notwendigkeit unterstützender Beatmung, ohne dass eine vollständige Beatmung oder eine assistierte Beatmung erforderlich wäre. Außerdem besteht bei ihm eine Schluckunfähigkeit und es ist eine Magensonde gelegt. Es sind ein Grad der Behinderung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.11.2015
- VG 18 K 152.15 -
Besitzer von Eigentumswohnungen hat keinen Anspruch auf BAföG
Wohnungen zählen auch bei eingetragenem Wohnrecht eines anderen Familienmitglieds zum anrechenbaren Vermögen
Wer Eigentümer dreier Eigentumswohnungen ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war zwischen Dezember 2012 und September 2014 Empfänger von BAföG-Leistungen und erhielt insgesamt 10.786 Euro. Nachdem das Amt für Ausbildungsförderung in Erfahrung gebracht hatte, dass der Kläger Eigentümer dreier Wohnungen war, die ihm sein Vater 2010 und 2013 unter Einräumung eines eigenen Wohnrechts geschenkt hatte, forderte die Behörde... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 04.04.2014
- 14 K 4281/11 F -
Kosten für die Ausbildung zum Berufspiloten sind vorweggenommene Werbungskosten
Aufwendungen stehen mit (zukünftigen) Einnahmen im Zusammenhang
Die Ausbildung zum Berufspiloten kann zu vorweggenommenen Werbungskosten führen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Im zu entscheidenden Fall absolvierte der Kläger bei einer Fluggesellschaft eine zweijährige Ausbildung zum Berufspiloten. Nach dem Schulungsvertrag war er verpflichtet, an Schulungsveranstaltungen sowie an amtlichen und internen Prüfungen teilzunehmen. Ein Gehalt bezog der Kläger während der Dauer der Ausbildung von der Fluggesellschaft nicht. Er erzielte auch keine anderen Einkünfte.... Lesen Sie mehr
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