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Finanzgericht Münster, Urteil vom 30.04.2014
- 3 K 1915/12 Erb -
Erbschaftsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
Erbschaftsteuer stellt Eigenschuld des Erben dar
Das Finanzamt darf die Erbschaftsteuer im Insolvenzverfahren nicht durch Feststellungsbescheid als Nachlassverbindlichkeit geltend machen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Streitfall war der Erblasser von seiner Tochter und seiner Lebensgefährtin je zur Hälfte beerbt worden. Nachdem die Lebensgefährtin ihren Erbteil auf die Tochter des Erblassers übertragen hatte, wurde das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Finanzamt erließ gegenüber dem Kläger einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO, mit dem es die gegenüber der Tochter bereits bestandskräftig festgesetzte
Qualifizierung der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit scheidet auch aus Haftungsgründen aus
Seine Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht Münster führt aus, dass ein Feststellungsbescheid nur in Bezug auf Insolvenzforderungen erlassen werden dürfe. In einem Nachlassinsolvenzverfahren resultierten solche aus
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2014
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 519, Entscheidungsbesprechung von Wolfgang Roth NJW-Spezial 2014, 519 (Wolfgang Roth)
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Dokument-Nr. 18345
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