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Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.10.2014
- 5 K 2339/14 Kg -
Keine Verlängerung des Berechtigungszeitraums für Kindergeld durch freiwilligen Wehrdienst nach Aussetzung der Wehrpflicht
Bedarf für Verlängerung des Bezugszeitraums von Kindergeld nach Aussetzung der Wehrpflicht nicht mehr gegeben
Der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld verlängert sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1989 geborene Sohn des Klägers leistete nach dem Schulabschluss vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2013 einen freiwilligen
Freiwilliger Wehrdienst kann nicht "anstelle" des gesetzlichen Wehrdienstes geleistet werden
Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab. Eine
Mit allgemeiner Wehrpflicht einhergegangener erheblicher Grundrechtseingriff bei freiwillig geleistetem Wehrdienst nicht gegeben
Das Gesetz sei insoweit auch nicht nach Sinn und Zweck abweichend vom Wortlaut auszulegen, da nach Aussetzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Eltern können während einer freiwilligen Wehrdienstzeit des Kindes Anspruch auf Kindergeld haben
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.07.2014
[Aktenzeichen: III R 53/13]) - Verlängerter Bezug von Kindergeld auch bei Studium während des Zivildienstes möglich
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.09.2013
[Aktenzeichen: XI R 12/12])
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Dokument-Nr. 20627
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