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Finanzgericht Münster, Urteil vom 26.09.2018
- 7 K 3215/16 E -
Auch langjährig am Beschäftigungsort zusammen lebende Ehegatten mit Kind können dort doppelte Haushaltsführung unterhalten
Bungalow auf Gartengrundstück im Heimatdorf ist aufgrund höherer Wohnqualität und Abspielen des gesamten Privatlebens als Lebensmittelpunkt anzusehen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung auch dann anzuerkennen sein kann, wenn Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die miteinander verheirateten Kläger sind seit 1998 in Westfalen berufstätig und lebten dort in den Streitjahren mit ihrer kleinen Tochter hier in einer angemieteten 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung. In ihrem mehr als 300 km entfernten Heimatdorf ist die Klägerin Miteigentümerin eines mit einem Bungalow bebauten Grundstücks. Der Bungalow wird von der Mutter sowie von der Familie der Kläger bewohnt. Die Haus- und Zahnärzte der Kläger und der Tochter befinden sich in der Umgebung des Heimatdorfes und der Kläger ist dort Mitglied im Angelverein. Ferner trugen die Kläger laufende Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen am Bungalow.
Finanzamt verneint Werbungskostenabzug
Das Finanzamt gewährte den Werbungskostenabzug für die Kosten für wöchentliche Fahrten in das Heimatdorf und die Unterkunft am
Lebensmittelpunkt wurde im Heimatdorf beibehalten
Das Finanzgericht Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Unabhängig von dem ab dem Streitjahr 2014 geltenden neuen Reisekostenrecht hätten die Kläger in ihrem Heimatdorf einen eigenen Hausstand unterhalten und seien dort nicht als Gäste der Mutter anzusehen. Dies ergebe sich aus dem Alter der Kläger und den von ihnen übernommenen laufenden Kosten und den durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen. Die Kläger hätten auch ihren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2018
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnung in der Nähe des Familienwohnsitzes möglich
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.06.2013
[Aktenzeichen: 3 K 4315/12 E]) - Doppelte Haushaltsführung auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft möglich
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.12.2011
[Aktenzeichen: 1 K 4150/08 E])
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Dokument-Nr. 26549
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