Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 21.08.2014
- 7 K 4608/11 E -
Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens muss mit Abgabe der Steuererklärung gestellt werden
Strenge Fristregelung soll klare und praktikable Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts schaffen
Wer private Beteiligungserträge erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren anstelle des Abgeltungssteuersatzes anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war im Jahr 2009 zu 90 % an einer
Antrag muss spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung gestellt werden
Das Finanzgericht Münster folgte dieser Auffassung nicht und wies die Klage ab. Die Kläger hätten zwar grundsätzlich die Möglichkeit, die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32 d Abs. 2 Nr. 3 EStG zu beantragen, weil die Klägerin zu mindestens 25 % an der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2014
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18869
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18869
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.