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Finanzgericht Münster, Beschluss vom 13.08.2009
- 7 V 2557/09 AO -
FG Münster: Pfändungsschutz auch bei Wegzug ins Ausland
Finanzamt darf gesetzliche Grenzen nicht nach eigenem Ermessen herabsetzen
Auch bei der Vollstreckung inländischer Steuerforderungen gegen einen ins Ausland verzogenen Schuldner ist die in der ZPO gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen zu beachten. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im Streitfall ersuchte das
Pauschale Pfändungsschutzbeträge für praktikable Zwangsvollstreckungen
Das Gericht schritt korrigierend ein und verpflichtete das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2009
Quelle: ra-online, FG Münster
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Dokument-Nr. 8458
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