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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pfändungsschutz“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Bautzen, Urteil vom 17.03.2021
- 3 Ca 3145/20 -
Corona-Sonderzahlungen an Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz
Kein Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO
Die Corona-Sonderzahlungen an einen Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO. Dies hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Arbeitsgericht Bautzen Anfang des Jahres 2021 darüber entscheiden, ob die Corona-Sonderzahlung an einen Dachdecker in Höhe von 1.500 EUR pfändbar ist. Die Zahlung wurde von der Arbeitgeberin im Mai 2020 geleistet.Das Arbeitsgericht Bautzen entschied zunächst, dass die Corona-Sonderzahlung nicht nach § 150 a Abs. 8 Satz 4 SGB IX unpfändbar sei. Die Regelung greife nur für Corona-Prämien für Beschäftigte in Pflegeinrichtungen und sei daher weder direkt noch entsprechend auf den vorliegenden Fall anwendbar.Die Corona-Sonderzahlung unterfalle nach Auffassung des... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2019
- IX ZB 7/17 -
BGH: Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters unterliegt nicht Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO
Keine Einstufung des Anspruchs als sonstige selbst erwirtschaftete Einkünfte
Der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters gehört nicht zu den sonstigen selbst erwirtschafteten Einkünften und unterliegt damit nicht dem Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichtshof über die Pfändbarkeit eines Mietkautionsrückzahlungsanspruch einer verschuldeten Wohnungsmieterin entscheiden. Das Landgericht Hamburg hatte anders als das Amtsgericht Hamburg entschieden, dass das Guthaben in Höhe von etwa 980 EUR dem Pfändungsschutz des § 850 i ZPIO unterliege. Kautionsrückzahlungsanspruch nicht vom Pfändungsschutz... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.01.2018
- VII ZB 21/17 -
Pfändung von Hartz IV-Nachzahlungen unzulässig
Bei Bemessung des pfandfreien Betrags sind für mehrere Monate erhaltene Nachzahlungen auf jeweiligen monatlichen Leistungszeitraum aufzuteilen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nachzahlung von Sozialleistungen bei der Bemessung des pfändungsfreien Betrages den Leistungszeiträumen zuzurechnen sind, für die sie gezahlt werden.
Der Gläubiger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts wurde unter anderem der Anspruch der Schuldnerin auf Auszahlung des Guthabens auf ihrem als Pfändungsschutzkonto geführten Konto gegenüber der Drittschuldnerin... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2017
- IX ZR 21/17 -
Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten mit tatsächlich geförderten Zulagen ist unpfändbar
BGH zu den Voraussetzungen der Pfändbarkeit eines in einem Riester-Vertrag angesparten Vermögens
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen pfändbar ist und daher in der Insolvenz zugunsten der Gläubiger verwertet werden kann.
Die Schuldnerin des zugrunde liegenden Rechtstreits schloss im Jahr 2010 bei der Beklagten einen Rentenversicherungsvertrag (Riester-Rente) ab. Der Rentenversicherungsvertrag sieht ein Kündigungsrecht für die Schuldnerin vor. Nachdem die Schuldnerin Beiträge in Höhe von insgesamt 333 Euro gezahlt hatte, stellte die Beklagte den Versicherungsvertrag auf Antrag der Schuldnerin beitragsfrei.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
- 10 AZR 859/16 -
Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen gilt Pfändungsschutz
Pfändungsschutz gilt dagegen nicht für Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3 b EStG angeknüpft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitet bei der Beklagten, die Sozialstationen betreibt, als Hauspflegerin. Nach einem zwischenzeitlich aufgehobenen Insolvenzverfahren befand sich die Klägerin in der sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Im Zeitraum Mai 2015 bis März 2016 führte die Beklagte von der... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.03.2016
- VII ZB 68/13 -
BGH: Keine Pfändung von Kindergeld wegen mit Kindesunterhalt im Zusammenhang stehender Ansprüche
Beabsichtigte Pfändung aufgrund Nichtzahlung bestellter Kinderschuhe
Das Kindergeld kann nicht gemäß § 76 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) gepfändet werden, wenn ein Elternteil lediglich ein mit dem Kindesunterhalt im Zusammenhang stehenden Anspruch schuldet. Das Kindergeld unterliegt daher nicht der Pfändung wegen Ansprüche aufgrund der Nichtzahlung bestellter Kinderschuhe. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Mutter bestellte für ihr Kind Kinderschuhe zum Preis von fast 50 EUR, ohne die Absicht zu haben die Schuhe zu bezahlen. Sie wurde aufgrund dessen rechtskräftig wegen Betrugs zur Zahlung der Kinderschuhe verurteilt. Die Gläubigerin beantragte im Oktober 2012 beim Amtsgericht Nienburg die Pfändung des Kindergeldes, um so an ihr Geld heranzukommen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.06.2014
- IX ZB 88/13 -
BGH: Alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte vom Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst
Dazu zählen beispielsweise Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne, Verkaufserlöse
Dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte gemäß § 850 i Abs. 1 ZPO unterfallen alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte. Dazu zählen zum Beispiel Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne und Verkaufserlöse. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Schuldner im Rahmen seines seit dem Jahr 2008 laufenden Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Gera, dass die Einnahmen aus dem Nießbrauch an einem Grundstück in Höhe von 800 Euro monatlich pfandfrei gestellt werden. Seiner Meinung nach stellen die Einnahmen sonstige Einkünfte dar, so dass der Pfändungsschutz des § 850 i Abs. 1 ZPO greife.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.04.2016
- IX ZB 69/15 -
BGH: Kein Pfändungsschutz für Pflichtteilsansprüche
Pflichtteilsansprüche keine "sonstigen Einkünfte" im Sinne von § 850 i ZPO
Pflichtteilsansprüche stellen keine "sonstigen Einkünfte" dar und unterliegen daher nicht dem Pfändungsschutz durch § 850 i ZPO. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste der Bundesgerichthof entscheiden, ob Pflichtteilsansprüche einen Pfändungsschutz nach § 850 i ZPO begründen können. Während das Amtsgericht Gera dies noch verneinte, bejahte dies das Landgericht Gera. Seiner Ansicht nach seien Pflichtteilsansprüche des Schuldners als sonstige Einkünfte im Sinne des § 850 i ZPO anzusehen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.04.2015
- VII ZB 65/12 -
BGH: Untermietzahlungen können dem Pfändungsschutz gemäß § 850 i Abs. 1 ZPO unterliegen
Untermieteinnahmen zählen zu "sonstigen Einkünften"
Vom Pfändungsschutz des § 850 i Abs. 1 ZPO können Untermietzahlungen grundsätzlich umfasst sein. Denn Untermieteinnahmen zählen zu den "sonstigen Einkünften" im Sinne der Vorschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Schuldner Vollstreckungsschutz gegen die Pfändung von Untermieteinnahmen. Der Schuldner lebte von Hartz IV und vermiete ein Zimmer seiner 4-Zimmer-Wohnung. Da sowohl das Amtsgericht Ahrensburg als auch das Landgericht Lübeck einen Pfändungsschutz gemäß § 850 i Abs. 1 ZPO verneinten, musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.... Lesen Sie mehr
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.01.2015
- L 7 AS 846/14 B ER -
Keinen Anspruch auf nochmalige Auszahlung einer ALG II-Nachzahlung in bar nach Pfändung der Leistung vom Pfändungsschutzkonto
Prüfung eines möglichen Pfändungsschutzes obliegt Vollstreckungsgerichten und nicht Sozialgerichten
Ein ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf nochmalige Auszahlung einer ALGII-Nachzahlung in bar, weil ein Gläubiger die Leistung vom Pfändungsschutzkonto weggepfändet hat. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht und verwies gleichzeitig darauf, dass die Frage, in welchem Umfang Gläubiger auf ein Pfändungsschutzkonto zugreifen können, nicht von den Sozialgerichten sondern den Vollstreckungsgerichte bei den Amtsgerichten zu beantworten sei.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls wandte sich im Eilverfahren gegen die Absenkung der Kosten der Unterkunft und die Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag ab. Im Beschwerdeverfahren bewilligte das Jobcenter nachträglich Arbeitslosengeld II für vier Monate und überwies die Leistungen auf das Konto des Antragstellers.... Lesen Sie mehr
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