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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2024
- 1 K 1219/21 -
Zum Begriff „Betriebsstätte“ im Reisekostenrecht
BFH-Rechtsprechung für Begriff der Betriebsstätte maßgeblich
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat entschieden, dass sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl I 2013, 285) nur der Begriff der "Arbeitsstätte" und nicht auch der Begriff der "Betriebsstätte" geändert habe.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2016 bis 2018 als IT-Berater Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seine Tätigkeit übte er an vier Tagen pro Woche am Sitz seines (einzigen) Kunden aus. In seinen Einkommensteuererklärungen machte er Aufwendungen für die Fahrten von seiner Wohnung zum Kunden und zurück als
Grundlage der Auslegung des Betriebsstättenbegriffs ist BFH-Rechtsprechung
Das FG vertrat zwar - anders als das beklagte Finanzamt - die Auffassung, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine "erste Tätigkeitsstätte" im Sinne des § 9 EStG (neue Fassung) im vorliegenden Fall aus mehreren Gründen nicht erfüllt seien. Die "Betriebsstätte" sei allerdings nicht unter Rückgriff auf den durch die Neuregelung eingeführten Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" zu bestimmen, sondern weiterhin auf der Grundlage der bisherigen Auslegung des Betriebsstättenbegriffs durch die BFH-Rechtsprechung. Danach sei im vorliegenden Fall der Sitz des (einzigen) Kunden des Klägers als seine
Das FG hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, weil noch keine Entscheidung des BFH zu der hier streitigen Frage vorliegt. Zudem ist das FG von der Auffassung des BMF im Schreiben vom 23. Dezember 2014 (BGBl I 2015, 26) abgewichen, wonach die Bestimmung des Begriffs der "Betriebsstätte" unter Rückgriff auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG erfolgen soll. Inzwischen hat der Kläger Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH VIII R 15/14).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2024
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34226
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