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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.06.2016
- 6 K 1816/15 -
Keine Erstattung von unnötig entstandenen Anwaltskosten durch Familienkasse an Kindergeldempfänger
Ablehnungsbescheid und Einspruchsverfahren vermeidbar
Ein Vater, der gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid durch einen Rechtsanwalt erfolgreich Einspruch eingelegt, Unterlagen aber erst im Einspruchsverfahren vorlegt (Studienbescheinigung der Tochter), die er schon früher hätte vorlegen können, kann keine Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten verlangen. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Streiffall teilt der Kläger nach dem Abitur seiner Tochter der
Vorlegen von Nachweisen erst nach mehrfachen Aufforderungen durch Familienkasse erfolgt
Dagegen legte der Kläger - vertreten durch einen Rechtsanwalt -
Einspruch gegen Ablehnung erfolglos
Gegen die
Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten nur bei Notwendigkeit einer Beauftragung
Die Klage des Klägers blieb erfolglos. Zur Begründung führte das Finanzgericht aus, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2016
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online
- Kostenerstattung für vorgerichtlich tätigen Rechtsanwalt setzt Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe voraus
(Amtsgericht München, Urteil vom 01.08.2014
[Aktenzeichen: 344 C 1876/14]) - Erstattung von Rechtsanwaltskosten: Einschaltung eines Rechtsanwaltes muss erforderlich und zweckmäßig sein
(Amtsgericht München, Urteil vom 15.07.2011
[Aktenzeichen: 133 C 7736/11])
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Dokument-Nr. 22800
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