Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 1988, 259
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 1988, Seite: 259
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 1988, 259:
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom16.12.1987
- 4 C 313/87 -
Ortsüblicher Lärm aufgrund Kinderspielplatzes rechtfertigt keine Mietminderung
Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt seine Miete aufgrund des Lärms spielender Kinder zu mindern, wenn die Lärmbelästigung als ortsüblich anzusehen ist. In Gegenden des sozialen Wohnungsbaus ist von einem Spielplatz ausgehender Kinderlärm als ortsüblich zu bezeichnen und somit zu dulden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 1988, 259 wird teils auch als „GE 88, 259“, „GE 1988, S. 259“ oder „GE 88, S. 259“ zitiert.