Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2001, 1606
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2001, Seite: 1606
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2001, 1606:
Landgericht Berlin, Urteil vom14.06.2001
- 67 S 475/00 -
Berücksichtigung des Nutzungszwecks neben dem Flächenanteil eines Raums bei Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit
Bei der Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit in einem Raum ist neben dem Flächenanteil auch der Nutzungszweck zu berücksichtigen. Ein feuchter Keller rechtfertigt trotz dessen, dass er 27 % der gesamten Nutzfläche einnimmt, angesichts seines Nutzungszwecks eine Mietminderung von nur 10 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2001, 1606 wird teils auch als „GE 01, 1606“, „GE 2001, S. 1606“ oder „GE 01, S. 1606“ zitiert.