wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2013, 1647

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2013, Seite: 1647

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2013, 1647:

Bundesgerichtshof, Urteil vom23.10.2013
- VIII ZR 402/12 -

Ersatzansprüche des Vermieters nach Mietvertragsende: Übergabe der Wohnungsschlüssel an Hauswart kann für Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist aus § 548 BGB nicht genügen

Die Ersatzansprüche des Vermieters nach Ende der Mietvertragszeit verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung. Zur Rückgabe der Wohnung genügt es nicht, dass der Mieter die Wohnungsschlüssel an den zur Entgegennahme der Schlüssel nicht berechtigten Hauswart übergibt. In einem solchen Fall fängt die Verjährungsfrist nicht zu laufen an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle GE 2013, 1647 wird teils auch als „GE 13, 1647“, „GE 2013, S. 1647“ oder „GE 13, S. 1647“ zitiert.