Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2013, 1647
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2013, Seite: 1647
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2013, 1647:
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.10.2013
- VIII ZR 402/12 -
Ersatzansprüche des Vermieters nach Mietvertragsende: Übergabe der Wohnungsschlüssel an Hauswart kann für Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist aus § 548 BGB nicht genügen
Die Ersatzansprüche des Vermieters nach Ende der Mietvertragszeit verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung. Zur Rückgabe der Wohnung genügt es nicht, dass der Mieter die Wohnungsschlüssel an den zur Entgegennahme der Schlüssel nicht berechtigten Hauswart übergibt. In einem solchen Fall fängt die Verjährungsfrist nicht zu laufen an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2013, 1647 wird teils auch als „GE 13, 1647“, „GE 2013, S. 1647“ oder „GE 13, S. 1647“ zitiert.