Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2017, 290
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2017, Seite: 290
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2017, 290:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom26.10.2016
- IV ZR 52/14 -
BGH: Gebäudeversicherung kann nach fahrlässiger Herbeiführung einer Butangasexplosion durch Mieter dessen Haftpflichtversicherung beanspruchen
Reguliert eine Gebäudeversicherung einen Schaden, die durch eine von einem Wohnungsmieter fahrlässig herbeigeführte Butangasexplosion entstand, kann sie die Hälfte der Versicherungsleistung von der Haftpflichtversicherung des Mieters ersetzt verlangen. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Explosion grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2017, 290 wird teils auch als „GE 17, 290“, „GE 2017, S. 290“ oder „GE 17, S. 290“ zitiert.