Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2024, 803
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2024, Seite: 803
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2024, 803:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom11.07.2024
- 2-13 S 19/24 -
Zulässige Kostentragungspflicht des Wohnungseigentümers für Reinigung der Abflussrinnen auf seinem Balkon
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann beschließen, dass die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu tragen sind. Diese Kostenverteilung ist nicht dadurch willkürlich, dass bestimmte Wohnungseigentümer aufgrund der Lage der Balkone im stärkeren Maße durch Laubfall beeinträchtigt sind als andere. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle GE 2024, 803 wird teils auch als „GE 24, 803“, „GE 2024, S. 803“ oder „GE 24, S. 803“ zitiert.