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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 17.04.2024
- T-255/23 -
Name Pablo Escobar kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden
"Pablo Escobar" mit Drogenhandel und Terrorismus verbunden
Der Name des weltweit berüchtigten Drogenbosses “Pablo Escobar” darf in der EU nicht als Marke eingetragen werden. Man verbinde den Namen mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid, so das EuG
Im September 2021 meldete die Gesellschaft Escobar Inc. mit Sitz in Puerto Rico (Vereinigte Staaten) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Wortzeichen
Verstoß gegen moralischen Werte und Normen
Das Gericht bestätigt die Zurückweisung der Anmeldung der Marke
Kein gegen das Grundrecht auf Unschuldsvermutung
Das Gericht fügt hinzu, dass nicht gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2024
Quelle: Gericht der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33918
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