Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 10.09.2015
- T-525/13 und T-526/13 -
H&M verliert Rechtstreit um Handtaschen gegen Yves Saint Laurent
Streitgegenständliche Taschen unterscheiden sich deutlich in Form, Struktur und Oberflächengestaltung
Das Gericht der Europäischen Union hat die vom Textilhandelsunternehmen H&M erhobenen Klagen gegen die Eintragung zweier Geschmacksmuster einer Handtasche von Yves Saint Laurent abgewiesen.
Nach der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster* hat ein eingetragenes
HABM lässt Eintragung des Geschmacksmusters von YSL zu
Im Jahr 2006 ließ das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zwei zur Anwendung auf Handtaschen bestimmte
H&M beantragt Erklärung der Nichtigkeit des eingetragenen Geschmacksmusters
Im Jahr 2009 reichte die Gesellschaft H&M Hennes & Mauritz beim HABM zwei Anträge auf Erklärung der Nichtigkeit der für YSL eingetragenen
Unterschiede in Bezug auf Form, Struktur und Gestaltung der Oberfläche spielen entscheidende Rolle beim Gesamteindruck der Taschen
Da ihre Nichtigkeitsanträge abgelehnt wurden, legte H&M beim HABM zwei Beschwerden ein, die mit Entscheidungen vom 8. Juli 2013 zurückgewiesen wurden. Im Rahmen der Prüfung der Eigenart der
Klage von H&M vor dem EuG erfolglos
Mit seinen Urteilen wies das Gericht der Europäischen Union die Klagen von H&M ab. Entgegen der Auffassung von H&M ist die Beurteilung des Grads der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers keine abstrakte Vorstufe des Vergleichs zwischen den Gesamteindrücken, die die fraglichen
EuG: Unterschiede zwischen in Rede stehenden Geschmacksmustern sind erheblich
Hinsichtlich des Vergleichs zwischen den von den fraglichen Taschen hervorgerufenen Gesamteindrücken weist das Gericht darauf hin, dass sich der Entscheidung des HABM zufolge die Taschen von YSL durch drei Merkmale, die sich entscheidend auf ihr Gesamterscheinungsbild auswirkten, von der Tasche von H&M unterscheiden, nämlich ihre Form, ihre Struktur und ihre Oberflächengestaltung. Das Gericht bestätigt die Beurteilung durch das HABM, wonach die
Erläuterungen
* - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12. Dezember 2001 (ABl. 2002, L 3, S. 1).
** - Ein informierter Benutzer ist ein Benutzer, dem eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich. Er kennt verschiedene Geschmacksmuster , die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, besitzt gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und benutzt diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit.
*** - Insbesondere hat das HABM in seinen Entscheidungen vom 8. Juli 2013 festgestellt, dass die Gestalt der Geschmacksmuster von YSL erkennbar rechteckig sei, was ihnen den Eindruck eines vergleichsweise eckigen Gegenstands verleihe. Dagegen sei der Umriss des Geschmacksmusters von H&M durch Rundungen geprägt. Ferner seien die Geschmacksmuster von YSL aus einem einzigen Stück Leder gearbeitet, während die Vorder- und die Rückseite des Geschmacksmusters von H&M durch Nähte in drei Teile geteilt seien. Schließlich sei die Oberfläche der Geschmacksmuster von YSL (mit Ausnahme zweier Nahtansätze in den unteren Ecken) völlig glatt gestaltet, während die Oberfläche des Geschmacksmusters von H&M mit deutlichen und plastisch hervorgehobenen Verzierungen versehen sei.
**** - Die gemeinsamen Merkmale der Geschmacksmuster für eine Tasche sind ihre obere Umrisslinie und der Griff in Form eines oder mehrerer Riemen, die mit einem durch Nieten verstärkten System von Ringen an der Tasche befestigt sind. In seinen Entscheidungen vom 8. Juli 2013 hat das HABM u. a. darauf hingewiesen, dass die Art und Weise, in der diese Ringe in die fraglichen Taschen eingearbeitet seien, sehr unterschiedlich sei, da die Ringe bei den Geschmacksmustern von YSL, anders als bei dem von H&M, deutlich sichtbar seien und das Licht durchließen, ein Detail, das für die informierte Benutzerin klar erkennbar sei.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2015
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
- EuGH erklärt Geschmacksmuster von PepsiCo wegen Kollision mit älterem Geschmacksmuster für nichtig
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.03.2010
[Aktenzeichen: T-9/07]) - Aldi darf weiterhin den Kinderpudding „Flecki“ verkaufen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2012
[Aktenzeichen: ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21568
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21568
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.