wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.09.2018
2 B 2015/18 -

Einordnung einer Musikgruppe als "extremistisch" rechtfertigt allein kein Auftrittsverbot

Mögliche Straftaten können durch Auflagen und notfalls Beendigung des Auftritts begegnet werden

Allein die Einordnung einer Musikgruppe als "extremistisch" rechtfertigt kein Auftrittsverbot. Vielmehr können mögliche Straftaten durch Auflagen und notfalls die Beendigung des Auftritts begegnet werden. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Hessen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2019 sollte auf einer Kundgebung in Frankfurt a.M. zum Thema "Gegen Rassismus und Degeneration" eine linksgerichtete türkische Musikgruppe auftreten. Die zuständige Behörde untersagte dies aber mit sofortiger Wirkung. Als Begründung führte sie an, dass die Musikgruppe als "extremistisch" einzustufen sei, da sie Propaganda für die Terrororganisation "DHKP-C" betreibe. Gegen das Auftrittsverbot richtete sich der Antrag auf Eilrechtsschutz der Musikgruppe. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. gab dem Antrag statt und ließ den Auftritt der Musikgruppe unter Auflagen zu. So durften bestimmte Lieder und Wortbeiträge nicht vorgetragen werden. Gegen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung legte die Behörde Beschwerde ein.

Auftrittsverbot kann nicht allein mit Einordnung der Musikgruppe als "extremistisch" begründet werden

Der Verwaltungsgerichtshof Hessen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Auftritt der Musikgruppe könne nicht allein mit der Begründung verboten werden, dass die Musikgruppe "extremistisch" sei. Mögliche strafbare Handlungen während des Auftritts können ausreichend mittels der Auflagen begegnet werden. Bei Verstößen gegen die Auflagen könne polizeilich eingriffen und der Auftritt der Musikgruppe notfalls beendet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Hessen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.09.2018
    [Aktenzeichen: 5 L 3783/18.F]
Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 1627
NJW 2019, 1627

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29007 Dokument-Nr. 29007

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29007

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?