wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.10.2010
6 A 2227/08 -

Hessischer VGH bestätigt Untersagung von Anteilserwerb an deutscher Bank

Investoren und Gesellschaften fehlt es an erforderlicher Zuverlässigkeit für Anteilserwerb

Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs hat die Berufung zweier in Österreich bzw. in der Schweiz ansässigen Unternehmen und zweier Privatpersonen ukrainischer bzw. ukrainisch/israelischer Staatsangehörigkeit gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen, mit dem das erstinstanzliche Gericht ihre Klage gegen einen Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom abgewiesen hatte. In diesem Bescheid war vorgenannten Unternehmen und Personen untersagt worden war, Kapitalanteile an einer Bank in Bremen zu erwerben. Damit wurde die Untersagung der Beteiligung an der Bank auch in zweiter Instanz gerichtlich bestätigt.

Die beiden Investoren des zugrunde liegenden Falls und die von ihnen beherrschten Gesellschaften sind zu wesentlichen Anteilen an einem der größten Unternehmen der Ukraine, einem stahlproduzierenden Kombinat in Saporosche, beteiligt. Mit ihrer bei der BaFin Anfang 2005 angezeigten Absicht zum Erwerb von Anteilen der Bank in Bremen verfolgten die Investoren nach eigenen Angaben das Ziel, durch eine geeignete Korrespondenzbank in Deutschland ihre Geschäftsbeziehungen in Westeuropa zu verbessern.

Herkunft der Mittel für Kapitalaufstockung des schweizer Unternehmens nicht hinreichend belegt

Die BaFin untersagte den Investoren und den beiden Gesellschaften den Anteilserwerb mit der Begründung, den beiden Personen und Unternehmen fehle die für den Erwerb der Anteile erforderliche Zuverlässigkeit. Zudem bestehe die Gefahr, dass die deutsche Bank mit der bedeutenden Beteiligung der Investoren und Unternehmen in einen intransparenten und die wirksame Aufsicht beeinträchtigenden Unternehmensverbund einbezogen werde. Die Herkunft der angeblich aus Gewinnen aus der Stahlproduktion stammenden Mittel für die Kapitalaufstockung des in der Schweiz ansässigen Unternehmens sei nicht hinreichend belegt. Diese Erträge beruhten auf angeblich nur mündlich getroffenen Absprachen der beiden Investoren mit einer anderen an dem Stahlkombinat beteiligten Investorengruppe, ohne dass hierfür irgendwelche schriftliche Nachweise vorgelegt werden könnten. Überdies hätten die beiden Investoren ein letztlich undurchschaubares Geflecht an Firmen und Firmenbeteiligungen geschaffen, innerhalb dessen offenbar Gelder unkontrollierbar hin- und her transferiert würden.

VG und VGH bejahen Untersagung von Anteilserwerb

Das Verwaltungsgericht hat die gegen diesen Bescheid erhobene Klage unter Bestätigung der von der Behörde für ihre Untersagungsverfügung angeführten Gründe abgewiesen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich dem in seinem Urteil angeschlossen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2010
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bank | Kapitalanleger | Unternehmen | Untersagung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10367 Dokument-Nr. 10367

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10367

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?