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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 06.10.2010
- 6 A 2227/08 -
Hessischer VGH bestätigt Untersagung von Anteilserwerb an deutscher Bank
Investoren und Gesellschaften fehlt es an erforderlicher Zuverlässigkeit für Anteilserwerb
Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs hat die Berufung zweier in Österreich bzw. in der Schweiz ansässigen Unternehmen und zweier Privatpersonen ukrainischer bzw. ukrainisch/israelischer Staatsangehörigkeit gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen, mit dem das erstinstanzliche Gericht ihre Klage gegen einen Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom abgewiesen hatte. In diesem Bescheid war vorgenannten Unternehmen und Personen untersagt worden war, Kapitalanteile an einer Bank in Bremen zu erwerben. Damit wurde die Untersagung der Beteiligung an der Bank auch in zweiter Instanz gerichtlich bestätigt.
Die beiden Investoren des zugrunde liegenden Falls und die von ihnen beherrschten Gesellschaften sind zu wesentlichen Anteilen an einem der größten
Herkunft der Mittel für Kapitalaufstockung des schweizer Unternehmens nicht hinreichend belegt
Die BaFin untersagte den Investoren und den beiden Gesellschaften den Anteilserwerb mit der Begründung, den beiden Personen und
VG und VGH bejahen Untersagung von Anteilserwerb
Das Verwaltungsgericht hat die gegen diesen Bescheid erhobene Klage unter Bestätigung der von der Behörde für ihre Untersagungsverfügung angeführten Gründe abgewiesen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich dem in seinem Urteil angeschlossen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2010
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 10367
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