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Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 02.04.2009
- 8 A 1132/07.A -
Hindu aus Afghanistan als Flüchtling anerkannt
Äußerst schlechte Lebensverhältnisse in Afghanistan für Menschen hinduistischen Glaubens
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat einem aus Afghanistan stammenden Flüchtling hinduistischen Glaubens den Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Der 1987 geborene Kläger war im August 2005 auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hatte hier seine Anerkennung als Asylberechtiger beantragt. Dies wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 5. April 2005 abgelehnt. Die dagegen beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erhobene Klage hatte Erfolg; das Bundesamt wurde verpflichtet, den Kläger als Flüchtling anzuerkennen. Die dagegen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingelegte Berufung wurde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
Richter: Schlechte Lebensverhältnisse und Repressalien
Zur Begründung führte das höchste hessische Verwaltungsgericht aus, aufgrund äußerst schlechten Lebensverhältnisse der ca. 1.500 bis 3.000 in Afghanistan noch lebenden Menschen hinduistischen Glaubens und der Repressalien, denen sich diese Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit in Afghanistan ausgesetzt sehe, seien die Voraussetzungen für eine Flüchtlingsanerkennung nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Hessischen VGH
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Dokument-Nr. 7688
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