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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2013
- 16 Sa 593/12 -
Konkurrenztätigkeit kann fristlose Kündigung zur Folge haben
Arbeitnehmer darf im Marktbereich seines Arbeitgebers keine Dienste und Leistungen anbieten
Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, kann fristlos gekündigt werden. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Der 43-jährige
Arbeitnehmer hat arbeitsvertragliche Pflichten massiv verletzt
Durch diese Konkurrenztätigkeit hat der
Vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung ist wirksam
Die dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2013
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil vom 17.04.2012
[Aktenzeichen: 1 Ca 978/11]
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Dokument-Nr. 15634
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