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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.11.2019
- 16 SaGa 1304/19 -
Streiks der UFO nicht rechtswidrig
Deutsche Lufthansa AG scheitert auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat es abgelehnt, in einem so genannten Eilverfahren den angekündigten Streik der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter zu verbieten. Das Landesarbeitsgericht bestätigte durch Berufungsurteil die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom selben Tag. Der für den 7. und 8. November 2019 angekündigte Streik ist nicht rechtswidrig.
Die von der
Tariffähigkeit im Rahmen des Eilverfahrens nicht verneint
Das Landesarbeitsgericht hat einer Entscheidung in einem schon bei dem Landesarbeitsgericht anhängigen Verfahren (Az. 5 BVL 1/19), in dem die Frage der Tariffähigkeit der Gewerkschaft überprüft werden soll (§ 97 Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG), nicht vorgegriffen, sondern im Rahmen des Eilverfahrens die Tariffähigkeit nicht verneint.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2019
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online (pm/kg)
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2019
[Aktenzeichen: 15 Ga 146/19]
- Hessisches Landesarbeitsgericht untersagt Lufthansa-Streik der Vereinigung Cockpit e.V.
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 09.09.2015
[Aktenzeichen: 9 SaGa 1082/15]) - Rückgriff auf "Reservetage" als Streikmittel bei der Deutschen Lufthansa AG zulässig
(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 01.07.2015
[Aktenzeichen: 20 BVGa 14/15]) - Hessisches Landesarbeitsgericht verneint Rechtswidrigkeit des Streiks bei der Deutschen Lufthansa AG
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.10.2014
[Aktenzeichen: 9 TA 573/14])
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Dokument-Nr. 28056
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