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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 09.09.2015
- 9 SaGa 1082/15 -
Hessisches Landesarbeitsgericht untersagt Lufthansa-Streik der Vereinigung Cockpit e.V.
Streikziel ist kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in dem Eilverfahren der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main abgeändert und den Piloten-Streik der Vereinigung Cockpit e.V. in zweiter Instanz untersagt.
Im zugrunde liegenden Verfahren wollten die
Hessisches Landesarbeitsgericht erklärt Streik für rechtswidrig
Das Hessische Landesarbeitsgericht ist dieser Argumentation gefolgt. Es sei in diesem Einzelfall aufgrund einer Vielzahl von Umständen davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde. Dies sei kein tariflich regelbares Ziel der Gewerkschaft. Damit sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2015
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21562
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