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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2013
- 9 Sa 1315/12 -
Kündigung einer seit 26 Jahren beschäftigten Bankangestellten wegen Übersehens eines Fehlers des Arbeitskollegen unzulässig
Bank war trotz schweren Fehlers der Angestellten Abmahnung statt Kündigung zumutbar
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat die Kündigung einer seit 26 Jahren beschäftigten Bankangestellten, die bei ihrer Arbeit einen Fehler eines Kollegen übersehen hatte, für unzulässig erklärt.
Die 48-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits arbeitet seit 1986 bei der beklagten
Arbeitgeber kündigt Angestellten fristlos
Die
Vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers oder Manipulation des Arbeitsablaufs lag nicht vor
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main und ihm folgend das Hessische Landesarbeitsgericht haben der Kündigungsschutzklage der Klägerin stattgegeben. Eine vorsätzliche Schädigung des Arbeitgebers oder eine vorsätzliche Manipulation des Arbeitsablaufs lägen nicht vor. Nach der Vorbearbeitung durch den Arbeitskollegen könne der Klägerin nur noch eine unterlassene
Gesetzliche Voraussetzungen für Auflösung des Arbeitsverhältnisses liegen nicht vor
Auch die von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2013
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2012
[Aktenzeichen: 4 Ca 2899/12]
- Kunden-Bonuspunkte auf Teilnahmekarte des Kollegen gebucht – Fristlose Kündigung eines Tankstellenmitarbeiters unwirksam
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Dokument-Nr. 16025
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