wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006
L 2 R 188/06  -

Witwenrente: Änderung der Einkommensverhältnisse muss unaufgefordert mitgeteilt werden

Witwen und Witwer müssen überzahlte Renten zurückzahlen

Da Einkommen auf Hinterbliebenen-Renten angerechnet wird, sind Witwen und Witwer verpflichtet, der Rentenversicherung eine Änderung ihrer Einkommensverhältnisse mitzuteilen. Auf diese Pflicht werden sie mit dem Rentenbescheid in der Regel hingewiesen. Sie müssen ihr grundsätzlich nachkommen, auch dann, wenn die Rentenversicherung nicht regelmäßig Einkommensnachweise anfordert. Entsteht durch die Nichtmeldung von Einkommen eine Überzahlung der Rente, so kann diese bis zu 10 Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall hatte die Rentenversicherung knapp 39.000 € von einer Witwe zurückgefordert, die jahrelang keine Einkommensnachweise vorgelegt und damit eine Anrechnung ihres Erwerbseinkommens auf die Witwenrente verhindert hatte. Die Frau wehrte sich gegen die Rückforderung, da sie von der Rentenversicherung entgegen früherer Praxis nicht mehr jährlich zur Abgabe von Einkommensnachweisen aufgefordert worden war.

Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil, das eine Mitschuld der Rentenversicherung als gegeben sah und die Rückforderung aufhob, scheiterte die Witwe nun in der zweiten Instanz. Ob die Rentenversicherung regelmäßig Einkommensnachweise anfordere, sei irrelevant, urteilten die Darmstädter Richter. Die Witwe hätte vielmehr ihre Einkommensnachweise unaufgefordert und unverzüglich vorlegen müssen. Da die Verjährungsfrist für Rückforderungen überzahlter Renten noch nicht verstrichen sei, müsse die Witwe die in der Höhe unstreitigen Überzahlungen von knapp 39.000 € erstatten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 52/06 des LSG Hessen vom 07.11.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3301 Dokument-Nr. 3301

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3301

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?