Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2013
- L 3 U 231/10 -
Aufbau eines Vereinszeltes ist nicht gesetzlich unfallversichert
Im Rahmen ihrer Mitgliedspflichten tätige Vereinsmitglieder sind nicht gesetzlich unfallversichert
Beschäftigte, sowie Personen, die wie Beschäftigte tätig werden, sind gesetzlich unfallversichert. Dies kann auch für Vereinsmitglieder gelten, wenn diese für den Verein Tätigkeiten verrichten, die üblicherweise in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden. Werden Vereinsmitglieder allerdings im Rahmen ihrer Mitgliedspflichten tätig, sind sie nicht gesetzlich unfallversichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall war der 1939 geborene Mann aus Nordhessen mehr als 20 Jahre Vorsitzender eines Heimatvereins. Er gehörte auch dem so genannten Zeltausschuss an, der für den entgeltlichen Verleih des vereinseigenen Zeltes zuständig ist. Beim Aufbau dieses Zeltes für einen anderen
Berufsgenossenschaft lehnt Entschädigungszahlung mangels freiwilliger Versicherung des Verstorbenen ab
Die von der Witwe beantragte Anerkennung als Arbeitsunfall lehnte die Berufsgenossenschaft ab. Der Verstorbene sei nicht freiwillig versichert gewesen. Zudem sei er für den
Zeltaufbau gehörte zu Mitgliedspflichten
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und der Vorinstanz gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Wird jemand im Rahmen seiner Vereinspflichten tätig, so ist er hierbei nicht gesetzlich unfallversichert. Die Mitgliedspflichten können sich aus der Vereinssatzung oder aufgrund allgemeiner Vereinsübung ergeben und sind nicht notwendig für alle
Hinweise zur Rechtslage
§ 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
(1) Kraft Gesetzes sind versichert
1. Beschäftigte, [...]
(2) Ferner sind Personen versichert, die wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden. [...]
§ 8 SGB VII
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). [...]
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2013
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Kein Unfallversicherungsschutz beim Bewegen eines vereinseigenen Schulpferdes am Wochenende
(Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2012
[Aktenzeichen: S 1 U 1137/12]) - Gesetzliche Unfallversicherung muss für Unfall eines ehrenamtlichen Helfers im Ausland zahlen
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 18.05.2004
[Aktenzeichen: S 1 U 341/03])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17117
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17117
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.