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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2012
- S 1 U 1137/12 -
Kein Unfallversicherungsschutz beim Bewegen eines vereinseigenen Schulpferdes am Wochenende
Zum Unfall führende Tätigkeit erfolgte allein in Ausübung der Mitgliedschaftspflichten
Ein Reitunfall während eines Ausritts eines vereinseigenen Schulpferdes am Wochenende steht nicht unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Der klagende Reitverein des zugrunde liegenden Falls begehrte die Feststellung eines Unfalls seines Vorstandsmitglieds (Verletzte) als Arbeitsunfall. Die Verletzte, eine von 20 aktiven Vereinsmitgliedern, hatte am Unfalltag, einem Sonntag, freiwillig ein Schulpferd in der Reithalle bewegt. Dabei schlug das
Verletzte war zum Zeitpunkt des Unfalls weder als noch wie eine Beschäftigte tätig
Die daraufhin vor dem Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage des Vereins blieb ohne Erfolg. Die Verletzte habe zum Unfallzeitpunkt nicht unter dem Schutz der gesetzlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Reitunfall während Privatausritt steht nicht unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2011
[Aktenzeichen: L 9 U 267/06]) - Verein für Reittherapie bei Behinderten haftet für Unfall bei der Reitausbildung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.2010
[Aktenzeichen: VI ZR 312/09])
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Dokument-Nr. 14458
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