wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.02.2008
L 5 R 195/06 -

Vertrauensschutz bei Rentenbescheid

Nach Ablauf der Vollmacht ist Anwaltswissen einem Versicherten nicht mehr zuzurechnen

Versicherte können bei wahrheitsgemäßen Angaben grundsätzlich auf die Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Rentenbescheides vertrauen, sofern diesem komplizierte Berechnungen zugrunde liegen. Die mögliche Kenntnis des Anwalts von der Rechtswidrigkeit des Bescheides kann ihnen nicht entgegengehalten werden, soweit dieser dem im vorherigen Gerichtsverfahren beauftragten Rechtsanwalt nach Ablauf der Vollmacht zugesandt und von diesem ungeprüft an den Versicherten weitergeleitet worden ist. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Der Entscheidung liegt der Fall eines Versicherten ohne Berufsausbildung aus Wiesbaden zugrunde, der zuletzt als Croupier gearbeitet hatte. Aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erhielt er zunächst Krankengeld. Nach Verlust der Arbeitstelle wurde ihm schließlich Arbeitslosengeld gewährt. Die ebenfalls beantragte Erwerbsminderungsrente erkannte die Rentenversicherung erst im Klageverfahren rückwirkend an. Der die monatliche Rente auch für die Vergangenheit festsetzende Bescheid erging erst knapp neun Monaten später und wurde dem im vorherigen Verfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt des Versicherten zugesandt. Der Anwalt, der zwischenzeitlich seine Gebühren in Rechnung gestellt hatte, leitete den Bescheid an seinen ehemaligen Mandanten ungeprüft weiter.

Versicherter hatte nur Anspruch auf eine kleinere Rente

Später erkannte die Rentenversicherung, dass dem Versicherten aufgrund des gleichzeitig gezahlten Arbeitslosengeldes und der geltenden Hinzuverdienstgrenzen nur eine kleinere Rente zusteht. Sie nahm den rechtswidrigen Bescheid zurück, setzte für die Vergangenheit eine niedrigere Rente fest und forderte die bis dahin überzahlte Rente zurück. Dabei verwies sie darauf, dass der Versicherte sich nicht auf Vertrauensschutz berufen könne. Da die Hinzuverdienstgrenzen aus dem Bescheid ersichtlich gewesen seien und ihm das Wissen seines Rechtsanwaltes anzurechnen sei, habe er die Rechtswidrigkeit des Bescheides erkennen können.

Gericht: Versicherter konnte die Rechtswidrigkeit des Rentenbescheides nicht erkennen

Die Richter beider Instanzen gaben hingegen dem Kläger Recht. Dieser habe keineswegs grob fahrlässig die Rechtswidrigkeit des ersten Rentenbescheides verkannt. Aufgrund der komplizierten Rentenberechnung und mangels Angabe der Hinzuverdienstgrenze im streiterheblichen Zeitraum sei für ihn die Fehlerhaftigkeit des Bescheides nicht erkennbar gewesen. Hieran ändere auch ein etwaiges Verschulden seines Rechtsanwaltes nichts, da zum Zeitpunkt des Zugangs des ersten Rentenbescheides die Prozessvollmacht nicht mehr wirksam gewesen sei. Denn mit Erledigung des Rechtsstreites habe auch die Vertretungsmacht spätestens in dem Moment geendet, in dem vom Anwalt keine Tätigkeit mehr zu erwarten gewesen sei. Ein ausdrücklicher Widerruf der Vollmacht sei dann nicht erforderlich. Der Versicherte müsse sich daher das Wissen seines (ehemaligen) Prozessbevollmächtigten nicht zurechnen lassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/08 des LSG Hessen vom 29.04.2008

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5983 Dokument-Nr. 5983

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5983

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?