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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.07.2012
- L 7 AS 275/12 B ER -
Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehegatten sind kein Mehrbedarf
Jobcenter muss Kosten für Reisen nach China nicht bezahlen
Empfänger von Hartz IV haben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehepartner. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall arbeitete ein 58-jähriger Mann mehrere Jahre in Singapur und heiratete dort eine chinesische Staatsbürgerin. Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses kehrte er nach Deutschland zurück. Seine
Ehegatten müssen sich auf Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft verweisen lassen
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und der Vorinstanz gaben dem
Hinweise zur Rechtslage
§ 21 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
(1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 6, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2012
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Umzug vom Ausland nach Deutschland: Jobcenter muss Umzugskosten eines Hartz IV-Empfängers nicht übernehmen
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 25.05.2012
[Aktenzeichen: 10 AS 412/12 ER]) - Hartz IV-Behörde unterstützt England-Aufenthalt einer Schülerin
(Sozialgericht Wiesbaden, Vergleich vom 01.09.2010
[Aktenzeichen: S15 AS 736/09])
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Dokument-Nr. 13959
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