wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.07.2012
L 7 AS 275/12 B ER -

Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehegatten sind kein Mehrbedarf

Jobcenter muss Kosten für Reisen nach China nicht bezahlen

Empfänger von Hartz IV haben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für Besuchsreisen zum im Ausland lebenden Ehepartner. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall arbeitete ein 58-jähriger Mann mehrere Jahre in Singapur und heiratete dort eine chinesische Staatsbürgerin. Nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses kehrte er nach Deutschland zurück. Seine Ehefrau zog nach China. Der in Frankfurt wohnhafte Mann bezieht Hartz IV. Um sein Umgangsrecht wahrnehmen und die Ehe aufrecht erhalten zu können, beantragte er die Kostenübernahme für Reisen nach China. Da seine Frau nicht ausreichend Deutsch spreche und kein Geld für einen Sprachkurs habe, könne sie nicht nach Deutschland ziehen. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab.

Ehegatten müssen sich auf Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft verweisen lassen

Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und der Vorinstanz gaben dem Jobcenter Recht. Zwar seien die Kosten für ein eheliches Zusammenleben als Teil des notwendigen Lebensunterhaltes ein anerkennungsfähiger Bedarf und daher z.B. Kosten für einen Umzug zu übernehmen. Besuchsreisen eines Hartz-IV-Empfängers zu seinem im Ausland lebenden Ehegatten begründeten hingegen keinen Mehrbedarf. Die Ehegatten könnten vielmehr auf die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Zuzug des im Ausland lebenden Ehegatten verwiesen werden. Die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten bei Ausübung des Umgangsrechts von Eltern mit ihren Kindern sei für den „Umgang“ mit Ehegatten nicht heranzuziehen.

Hinweise zur Rechtslage

§ 21 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

(1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 6, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.

(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2012
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausland | Auslandsreise | Besuchskosten | Ehefrau | Ehemann | Ehegatten | Hartz IV | ALG II | Jobcenter | Mehrbedarf | Umzug

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13959 Dokument-Nr. 13959

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13959

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?