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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.12.2009
- L 7 AS 413/09 -
Hessisches LSG: Hartz-IV-Antrag nur begrenzt „haltbar“
Weitergewährung von Hartz-IV-Leistungen erst ab Folgeantrag möglich
Hartz-IV-Leistungen werden nicht für Zeiten vor Antragstellung gewährt. Dies gilt nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums – selbst bei vorliegender Bedürftigkeit – auch für Folgeanträge. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Hanau zunächst Arbeitslosenhilfe bezogen. Auf seinen
Alter Antrag nach dem Bewilligungszeitraum wirkungslos
Dem widersprachen nun die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und hoben das erstinstanzliche Urteil auf. Der Zeitpunkt der Antragstellung sei für den Beginn der Leistungserbringung ausschlaggebend. Werde daraufhin eine Leistung für eine bestimmte Dauer gewährt, erledige sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2010
Quelle: ra-online, Hessisches LSG
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Dokument-Nr. 9310
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