wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.07.2006
L 7 AS 86/06 ER -

Wer "von Tisch und Bett getrennt" lebt, bildet keine eheähnliche Gemeinschaft

WG kann getrennte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft glaubhaft machen

Die Arbeitsagenturen dürfen eine eheähnliche Gemeinschaft nicht unterstellen, wenn deren Grundvoraussetzung, eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, nicht existiert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im aktuellen Fall hatte ein 34jähriger Hartz IV-Empfänger aus Frankfurt gemeinsam mit einer Bekannten eine Zweizimmerwohnung angemietet. Das Rhein-Main-Jobcenter lehnte daraufhin weitere Leistungen ab, weil es von einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen den beiden Mietern ausging. Beide gaben jedoch, z. T. durch eidesstattliche Versicherung, an, nur eine Wohngemeinschaft zu bilden. Jeder bewohne ein eigenes Zimmer, geteilt würden nur Küche, Flur und Bad. Jeder trage die Kosten der Wohnung zu 50 %, man lebe ansonsten "von Tisch und Bett getrennt".

Die Darmstädter Richter gaben dem Antrag des Frankfurters auf einstweiligen Rechtsschutz statt und verurteilten das Rhein-Main Jobcenter zur Zahlung von Grundsicherungsleistungen. Neben Dauerhaftigkeit und Kontinuität sei das Vorhandensein einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft konstitutiv für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft. Der Antragssteller und seine Mitbewohnerin hätten glaubhaft gemacht, dass dies bei ihnen nicht der Fall sei. Insofern fehlten die Voraussetzungen für eine ernsthafte, auf Dauer angelegte Einstehensgemeinschaft, die als eheähnlich bezeichnet werden könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 37/06 des LSG Hessen vom 24.07.2006

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.04.2006
    [Aktenzeichen: S 58 AS 334/06 ER]
Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: eheänliche Gemeinschaft | Hartz IV | ALG II

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2717 Dokument-Nr. 2717

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2717

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?