wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08.02.2010
L 8 KR 294/09 B ER -

Hessisches LSG: Bonus für Normalgewichtige und Nichtraucher ohne ärztlichen Nachweis nicht wettbewerbswidrig

Bonusgewährung für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar

Gewährt eine gesetzliche Krankenkasse Normalgewichtigen und Nichtrauchern einen Bonus und verzichtet insoweit auf einen ärztlichen Nachweis, sei dies nicht wettbewerbswidrig. Denn es liege im Rahmen der Entscheidungskompetenz der Krankenkasse, die Erklärungen der Versicherten zu beurteilen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im konkreten Fall beanstandete die AOK Hessen die praktische Handhabung der Bonusregelung einer Betriebskrankenkasse (BKK). Diese Krankenkasse gewährt ihren Mitgliedern unter anderem dann einen Bonus, wenn deren Body-Maß-Index zwischen 18 und 27 liegt und sie seit mindestens 6 Monaten Nichtraucher sind. Die AOK warf der BKK vor, dass diese hierfür keine ärztliche Bestätigung verlange, sondern auf die bloße Erklärung der Versicherten vertraue. Dies habe ein Anruf zur Konkurrenzbeobachtung ergeben. Sie mahnte die BKK ab und verlangte von ihr eine Unterlassungserklärung. Dies lehnte die BKK ab und verwies darauf, dass das Bundesversicherungsamt die Satzungsregelung genehmigt habe. Zudem würden die Bonusvoraussetzungen durch schriftliche Erklärungen der Mitglieder nachgewiesen. Eine ärztliche Bescheinigung hingegen sei mit vertretbarem Aufwand nicht zu erbringen. Im Übrigen handele die AOK missbräuchlich, da sie ebenfalls keine hohen Anforderungen an den Nachweis von Bonusvoraussetzungen stelle.

Unzumutbarer Nachteil nicht glaubhaft dargelegt

Den Antrag der AOK auf eine einstweilige Anordnung lehnte das Sozialgericht ab. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sei bei Streitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht anwendbar. Auch habe die AOK nicht glaubhaft gemacht, dass ihr ein unzumutbarer Nachteil – wie z.B. ein erheblicher Mitgliederverlust – entstanden sei oder drohe.

Wettbewerbswidriges Verhalten nicht erkennbar

Die Richter des Landessozialgerichts bestätigten diese Entscheidung im Beschwerdeverfahren. Sie betonten zwar, dass auch ohne Anwendbarkeit des UWG „die Krankenkassen in ihrem Wettbewerb untereinander die allgemeinen Wertmaßstäbe dieses Gesetzes zu beachten“ hätten. Ein wettbewerbswidriges Verhalten konnten die Darmstädter Richter jedoch nicht erkennen. Die Satzung der BKK schreibe keinen ärztlichen Nachweis der Nichtrauchereigenschaft und des Gewichts vor. Dass die BKK in Internetauftritten, Werbeanzeigen oder Flyern mit einer „laxen“ Praxis der Prüfung der Voraussetzungen für eine Bonusgewährung werbe, habe die AOK nicht vorgetragen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2010
Quelle: ra-online, Hessisches LSG

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9378 Dokument-Nr. 9378

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9378

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?