Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2009, 128
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2009, Seite: 128
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2009, 128:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom04.12.2008
- 15 Wx 198/08 -
Wohnungseigentümer müssen Garderobenschrank im Hausflur nicht dulden
Kann ein gemeinsamer Hausflur aufgrund eines abgestellten Möbelstücks nur noch eingeschränkt genutzt werden, schließt dieser Zustand andere Personen von der Nutzung des Gemeinschaftseigentums aus. Einen Anspruch auf Entfernung des Möbelstücks ist damit begründet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2009, 128 wird teils auch als „IMR 09, 128“, „IMR 2009, S. 128“ oder „IMR 09, S. 128“ zitiert.