Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2010, 132
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2010, Seite: 132
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2010, 132:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.01.2010
- ZR VIII 137/09 -
Vermieter darf Sperrmüllkosten auf Mieter umlegen - Entsorgung fällt unter Betriebskosten
Vermieter dürfen die abgerechneten Sperrmüllkosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Die Umlage im Rahmen der Betriebskosten ist zulässig, weil es sich bei den Sperrmüllkosten um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der Anlage 3 zu § 27 Absatz 2 BV (Betriebskostenverordnung) handelt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2010, 132 wird teils auch als „IMR 10, 132“, „IMR 2010, S. 132“ oder „IMR 10, S. 132“ zitiert.