wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2010, 222

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2010, Seite: 222

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2010, 222:

Amtsgericht München, Urteil vom23.11.2009
- 412 C 32850/08 -

AG München zum Recht auf Mietminderung wegen verunreinigter Loggia und Schüssen auf Tauben mit Luftdruckwaffen

Ein Schuss auf eine Loggia berechtigt die Mieter zur Mietminderung um 5 Prozent. Vergehen jedoch einige Monate, ohne dass sich der Vorfall wiederholt, endet das Minderungsrecht. Für eine Verunreinigung mit Taubenkot ist ebenfalls eine Minderung von 5 Prozent angemessen. Allerdings werden diese Minderungen nicht zusammengerechnet, sofern der Mietgebrauch schon durch einen Minderungsgrund beeinträchtigt ist. Dies entschied das Amtsgericht München. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle IMR 2010, 222 wird teils auch als „IMR 10, 222“, „IMR 2010, S. 222“ oder „IMR 10, S. 222“ zitiert.