wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2010, 365

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2010, Seite: 365

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2010, 365:

Bundesgerichtshof, Urteil vom14.07.2010
- VIII ZR 267/09 -

Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses eines Mieters ist kein Kündigungsgrund

Ein Vermieter kann einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle IMR 2010, 365 wird teils auch als „IMR 10, 365“, „IMR 2010, S. 365“ oder „IMR 10, S. 365“ zitiert.