Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2010, 473
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2010, Seite: 473
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2010, 473:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.08.2010
- XII ZR 123/09 -
"Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind
Mieter sind verpflichtet, Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2010, 473 wird teils auch als „IMR 10, 473“, „IMR 2010, S. 473“ oder „IMR 10, S. 473“ zitiert.