Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2010, 520
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2010, Seite: 520
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2010, 520:
Amtsgericht München, Urteil vom11.06.2010
- 461 C 19454/09 -
AG München zur Möglichkeit der Mietminderung bei Taubenbefall des Balkons und Feuchtigkeit im Keller
Bei Gebäuden, die um 1950 herum gebaut wurden, ist bekannt, dass diese mit eingeschränkten Mitteln errichtet wurden. Ein Mieter muss daher mit Feuchtigkeit im Keller rechnen und hat keinen Anspruch auf Mietminderung. Auch bei Belästigungen auf dem Balkon durch Tauben besteht nur bedingt Anspruch auf Mietminderung, da Tauben ein großstadttypisches Phänomen sind und ein starker Zuflug von Tauben zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Entscheidend für die Frage, ob eine Mietminderung zulässig ist, ist ob der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2010, 520 wird teils auch als „IMR 10, 520“, „IMR 2010, S. 520“ oder „IMR 10, S. 520“ zitiert.