Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2010, 89
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2010, Seite: 89
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2010, 89:
Amtsgericht München, Urteil vom21.09.2009
- 412 C 34593/08 -
AG München: Abfotografieren von Betriebskostenbelegen zulässig
Der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Nebenkostenabrechnung umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln, soweit dabei die Gefahr einer möglichen Beschädigung der Belege nicht besteht. Erlaubt ist insbesondere das Abfotografieren oder Einscannen von Belegen. Dies entschied das Amtsgericht München. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2010, 89 wird teils auch als „IMR 10, 89“, „IMR 2010, S. 89“ oder „IMR 10, S. 89“ zitiert.