Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2011, 465
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2011, Seite: 465
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2011, 465:
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom12.01.2011
- 2 W 234/10 -
Einsicht in Grundbuch setzt berechtigtes Interesse voraus
Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch besteht nur bei berechtigtem Interesse an der Auskunft. Die Grenzen zur bloßen Neugier an einer Einsicht in das Grundbuch dürfen dabei nicht überschritten werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein und bestätigte damit die Entscheidung des Grundbuchamts beim Amtsgericht Niebüll. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2011, 465 wird teils auch als „IMR 11, 465“, „IMR 2011, S. 465“ oder „IMR 11, S. 465“ zitiert.