Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2012, 313
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 313
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2012, 313:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.06.2012
- VIII ZR 110/11 -
BGH zum Ersatz einer vom (Vor-)Mieter in die Wohnung eingebauten Gasetagenheizung durch eine Gaszentralheizung
Ein Mieter, der auf eigene Kosten eine bisherige Ofenheizung mit Zustimmung des Vermieters durch eine Gasetagenheizung ersetzt, kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht zwingend zu einer Mieterhöhung wegen Wohnwertverbesserung herangezogen werden, wenn der Vermieter eine Gaszentralheizung einbaut. Bei einer möglichen Wohnwertverbesserung durch eine Modernisierung der Mietsache ist grundsätzlich auf gegenwärtigen Zustand der Wohnung abzustellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2012, 313 wird teils auch als „IMR 12, 313“, „IMR 2012, S. 313“ oder „IMR 12, S. 313“ zitiert.