wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: IMR 2012, 314

Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 314

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2012, 314:

Bundesgerichtshof, Urteil vom15.05.2012
- VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11 -

Kein Recht auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof hat Entscheidungen zu der Frage getroffen, ob und wann der Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle IMR 2012, 314 wird teils auch als „IMR 12, 314“, „IMR 2012, S. 314“ oder „IMR 12, S. 314“ zitiert.