Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2012, 34
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 34
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2012, 34:
Bundesgerichtshof, Urteil vom21.10.2011
- V ZR 57/11 -
Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich an verbrauchsunabhängigen Kosten beteiligen
Der Eigentümer eines Wohnhauses kann die Kosten, die ihm durch die Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen, auf die Bewohner umlegen. Der Besitzer eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnrechts muss sich daher an den verbrauchunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung beteiligen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2012, 34 wird teils auch als „IMR 12, 34“, „IMR 2012, S. 34“ oder „IMR 12, S. 34“ zitiert.