Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2012, 350
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 350
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2012, 350:
Bundesfinanzhof, Urteil vom29.03.2012
- VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10 -
Aufwendungen für Sanierung eines Gebäudes wegen konkreter Gesundheitsgefährdungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein
Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes können als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein. Dies gilt jedoch nicht für Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle IMR 2012, 350 wird teils auch als „IMR 12, 350“, „IMR 2012, S. 350“ oder „IMR 12, S. 350“ zitiert.