Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2012, 361
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 361
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2012, 361:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.07.2012
- VIII ZR 1/11 -
Zahlungsklage und rechtskräftige Verurteilung des Mieters zur Zahlung von Erhöhungsbeträgen keine Voraussetzung für fristlose Kündigung durch Vermieter
Der Vermieter darf einem Mieter, der die durch die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen entstandenen Mieterhöhungen nicht entrichtet, nicht erst dann fristlos kündigen, wenn er den Mieter auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat und dieser rechtskräftig zur Zahlung der Erhöhungsbeträge verurteilt worden ist. Ein solches Erfordernis ergibt sich weder aus § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB noch aus einem schutzwürdigen Interesse des Mieters. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2012, 361 wird teils auch als „IMR 12, 361“, „IMR 2012, S. 361“ oder „IMR 12, S. 361“ zitiert.