Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2012, 362
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2012, Seite: 362
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2012, 362:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2012
- VIII ZR 138/11 -
Mietern kann auch bei Irrtum über Ursache für Mietmangel und Mietminderung fristlos wegen Mietrückstands gekündigt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2012, 362 wird teils auch als „IMR 12, 362“, „IMR 2012, S. 362“ oder „IMR 12, S. 362“ zitiert.