Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 233
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 233
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 233:
Bundesgerichtshof, Urteil vom20.03.2013
- VIII ZR 233/12 -
Kündigung bei nicht absehbarem Eigenbedarf zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses nicht rechtsmissbräuchlich
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsvermieter wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gehindert sein kann, das Mietverhältnis gemäß § 573 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB* wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 233 wird teils auch als „IMR 13, 233“, „IMR 2013, S. 233“ oder „IMR 13, S. 233“ zitiert.