Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 243
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 243
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 243:
Amtsgericht Mitte, Urteil vom24.10.2012
- 7 C 90/12 -
Urinpfützen im Hauseingang berechtigen zum Einbehalt der Miete
Ist ein Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der zu zahlenden Miete ausüben. Ein Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 243 wird teils auch als „IMR 13, 243“, „IMR 2013, S. 243“ oder „IMR 13, S. 243“ zitiert.