Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: IMR 2013, 279
Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR),
Jahrgang: 2013, Seite: 279
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
IMR 2013, 279:
Landgericht Berlin, Urteil vom16.01.2013
- 65 S 419/10 -
Gebrochene Asbestfliese berechtigt zur Mietminderung von 10 %
Eine gebrochene Asbestfliese stellt aufgrund freiwerdender Asbestfasern eine Gesundheitsgefährdung dar. Die damit einhergehende Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle IMR 2013, 279 wird teils auch als „IMR 13, 279“, „IMR 2013, S. 279“ oder „IMR 13, S. 279“ zitiert.